
- +++ 26.10.2020: Wir bauen eine B-Jugend Mannschaft auf und suchen noch Spieler der Jahrgänge 2004/2005. Meldet Euch unter b1@cw1895.de oder telefonisch unter: +49(170)5596932 bzw. kommt ab sofort zu den Trainingszeiten vorbei (Di+Do 18:15 - 19:45 Uhr ) +++
- +++ 26.10.2020: ACHTUNG! Bitte beachtet die neuen Trainingszeiten für die Flutlichtsaison. +++
- +++ 26.10.2020: Zum neuen Jahr suchen wir noch einen engagierten Co-Trainer/Betreuer für den Kleinfeldbereich zur Verstärkung unserer D3 Jugend !!! Meldet Euch unter Jugendleiter@cw1895.de !!! +++
- +++ 26.10.2020: Unsere Herrenmannschaften Ü32, Ü40 und Ü50 suchen aktuell Verstärkungen! Kommt einfach mittwochs zu den Trainingseinheiten ab 19:45 Uhr vorbei. +++
- +++ 26.10.2020: Du möchtest uns mit einer Geld- oder Sachspende unterstützen? Dann melde Dich unter vorstand@cw1895.de !!! +++
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!!! Update zum Thema Corona !!!

15 Jan
!!! Update zum Thema Corona !!!
Am Samstag, den 16. Januar tritt eine neue Infektionsschutzverordnung in Kraft, die das Training von Kindern bis zwölf Jahre nicht mehr erlaubt.
In seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 hat der Berliner Senat weitere Änderungen an der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Wie auf der Pressekonferenz des Senats von Berlin bekanntgegeben, wird die Ausnahmegenehmigung für die Sportausübung für Kinder bis zwölf Jahre (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) in der neuen Fassung nicht mehr enthalten sein. Demnach gilt ab Inkrafttreten der neuen Verordnung am Samstag, den 16. Januar 2021 auch für Kinder der Grundsatz, dass Sport nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen (vgl. § 18 Absatz 1) ausgeübt werden darf. Berlin war bis zuletzt das einzige Bundesland, in dem eine Ausnahmegenehmigung für das Training von Gruppen mit bis zu zehn Kindern unter freiem Himmel gegolten hatte.
Für Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen aus Profiligen sowie alle weiteren Berufssportler:innen hat die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung derweil keine Auswirkungen. Für diese Personengruppe gilt die Ausnahmegenehmigung zur Sportausübung auch weiterhin.
Die gesamte Verordnung ist nach ihrer Veröffentlichung (voraussichtlich am Freitag, den 15. Januar 2021) hier zu finden: SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung